Für viele Eltern ist eine Grabstätte ein wichtiger Ort der Trauer. 

 

Dort können sie sich von ihrem Kind verabschieden und es jederzeit besuchen. Die Bestattung für lebend und tot geborene Kinder wird unterschiedlich geregelt.

Regelungen

Kinder, welche tot vor der vollendeten 28. Schwangerschaftswoche geboren werden, sind nicht meldepflichtig, können aber bestattet werden. Es gibt dafür drei Möglichkeiten:


Für Kinder, welche nach der vollendeten 28. Schwangerschaftswoche tot geboren werden und jene, die lebend geboren werden, gelten die gleichen Bestimmungen. Sie sind meldepflichtig und müssen somit beim Meldeamt der Gemeinde registriert werden. Zusätzlich ist eine normale Beerdigung vorgeschrieben, wofür ein Bestattungsdienst kontaktiert werden soll.


Für Fehlgeburten vor der 20. Schwangerschaftswoche ist auch eine Möglichkeit vorgesehen, sich entsprechend zu verabschieden. Für die Bestattung des Fötus, der die 20. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht hat, kann innerhalb 24 Stunden nach der Fehlgeburt, von Seiten der Eltern, ein Antrag beim Sanitätsbetrieb gestellt werden, der diesen direkt an das Friedhofamt der Gemeinde weiterleitet.

 

 
 

1.

Das Kind kann beim Meldeamt eingetragen werden, wenn es eine Geburtsbescheinigung gibt. Anschließend wird ein Bestattungsdienst beauftragt.

2.

Das Kind kann im Wohn- und Herkunftsort der Eltern ohne Eintragung im Meldeamt bestattet werden. Es braucht dafür die Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

3.

Ist es nicht möglich das Kind im Wohn- und Herkunftsort zu bestatten, findet es im Schmetterling - Grabfeld am Friedhof Bozen - Oberau einen Platz.
Ohne Anwesenheit der Angehörigen wird das Kind vom Friedhofspersonal bestattet.

Kindergrabfelder in Südtirol

 

Bozen


Gemeinschaftliches Kindergrabfeld
Schmetterlingsgrab

Städtischer Friedhof, Pfarrhofstraße 7, Bozen
Kontakt Friedhof: 0471 280231
Öffnungszeiten des Friedhofs: Montag bis Sonntag
Winter vom 03.11.–31.01. von 8.00–17.00 Uhr
Sommer vom 01.02.–02.11. von 8.00-bis 18.30 Uhr 

Kontakt zur Krankenhausseelsorge über die Telefonvermittlung: 0471 438111

Contattare l’Assistenza Spirituale in Ospedale tramite Centralino 0471 438111



Meran


Gemeinschaftliches Kindergrabfeld

Stadtfriedhof Meran, St. Josefstraße 11

Parteienverkehr des Verwaltungsbüros
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag
vom 03.11.–28.02. von 8.00–17.00 Uhr
vom 01.03.–31.05. von 8.00–19.00 Uhr
vom 01.06.–30.09. von 7.00–20.00 Uhr
vom 01.10.–02.11. von 8.00–19.00 Uhr

Kontakt Friedhof: 0473 448268
Kontakt Krankenhausseelsorge:
0473 264242


Brixen


Gemeinschaftliches Kindergrabfeld, zwei Bereiche:

  • Im Durchgang vom alten zum neuen Friedhof

  • Im unterirdischen Bereich des neuen Friedhof

Städtischer Friedhof, Romstraße
Kontakt Friedhof: 0472 062137
Kontakt Krankenhausseelsorge:
0472 812314

Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag
vom 01.11.–28.02. von 07.00–18.00 Uhr
vom 01.03.–31.10. von  7.00–20.00 Uhr
vom 01.–02.11. und am 24.12. von 07.00–24.00 Uhr

 

Bruneck


Städtischer Friedhof
Kontakt Krankenhausseelsorge:
0474 581064
Kontakt Friedhof: 347 688 2763
Öffnungszeiten: Immer geöffnet

Leifers


Städtischer Friedhof, Galizienstraße 30
Kontakt Krankenhausseelsorge:

0471 595732
E-Mail: friedhofsdienst@gemeinde.leifers.bz.it
Kontakt Friedhof: 347 688 2763
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag
vom 01.10.–30.04. von 7.00–18.00 Uhr
vom 01.05.–30.09. von 7.00–20.00 Uhr

Sterzing


Alter Friedhof
Kontakt Pfarrei: 0472 765323
Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag
von 6.00–20.00 Uhr

 

In fast allen Südtiroler Friedhöfen gibt es Kindergrabstätten, für mehr Informationen sollte die zuständige Person in der Gemeinde kontaktiert werden.